♻
Rohrreinigung Bonn

Anbieter & 24h-Notdienst

Ratgeber
Ratgeber

Rohrreinigung in der Mietwohnung Bonn: Rechte

Aktualisiert am 01.10.2026 · Rohrreinigung Bonn

Werbung

Kurzantwort: Für Verstopfungen in der gemeinsamen Hauptleitung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Für Verstopfungen, die Sie selbst verursacht haben (Haare, Feuchttücher, Fett), müssen Sie als Mieter selbst zahlen. Ungeklärt ist oft, wer in Grenzfällen haftet - hier hilft das Verursacherprinzip.

Werbung

Grundregel: Wer ist wofür zuständig?

Vermieter-Zuständigkeit

Der Vermieter ist verantwortlich für alle gemeinschaftlich genutzten Leitungen: die Grundleitung unter dem Haus, Steigleitungen, Außenrohre und den Hausanschluss zum öffentlichen Kanal. Verstopft die Hauptleitung durch normale Benutzung oder durch Alterung der Rohre, trägt der Vermieter die Kosten der Rohrreinigung.

Mieter-Zuständigkeit

Abflüsse innerhalb der eigenen Wohnung, also der Siphon unter dem Waschbecken, der Duschablauf, der WC-Abgang bis zur Steigleitung - für diese ist der Mieter zuständig, wenn er die Verstopfung selbst verursacht hat. Klassische Fälle: Haare im Duschabfluss, Fett im Küchenabfluss, Feuchttücher im WC.

Das Verursacherprinzip

Ob Mieter oder Vermieter zahlt, hängt in strittigen Fällen vom Verursacherprinzip ab. Kann per Kamerainspektion nachgewiesen werden, dass der Pfropfen aus einer bestimmten Wohnung stammt - zum Beispiel ein Knäuel Feuchttücher, das direkt unter dem WC-Anschluss einer Wohnung liegt - dann haftet der Mieter dieser Wohnung. Lässt sich keine Ursache zuordnen, trägt der Vermieter die Kosten.

Was ist in der Hausordnung geregelt?

Viele Mietverträge und Hausordnungen enthalten Klauseln zur Rohrpflege. Typische Regelungen:

  • Mieter müssen Siphons sauber halten und dürfen keine Fremdkörper in den Abfluss geben.
  • Regelmäßige Wartung der Siebe und Schmutzfänger ist Mietersache.

Diese Klauseln sind überwiegend zulässig, solange sie dem Mieter keine unverhältnismäßige Last auferlegen.

Wie gehen Sie als Mieter vor?

  1. Verstopfung sofort melden: Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich (per E-Mail oder Brief) über die Verstopfung. Fügen Sie Fotos hinzu.
  2. Keine eigenmächtigen Notdienste beauftragen: Wenn Sie ohne Rücksprache einen teuren Notdienst rufen, bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen, weil der Vermieter einen günstigeren Betrieb bevorzugt hätte.
  3. Dringlichkeit kommunizieren: Bei unzumutbarer Beeinträchtigung (kein WC nutzbar) dürfen Sie nach einer kurzen Fristsetzung selbst handeln und die Kosten erstatten lassen.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Reagiert der Vermieter auf eine dringende Verstopfung nicht innerhalb von 24 bis 48 Stunden, dürfen Sie in der Regel selbst einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten vom Vermieter erstatten lassen (Notreparatur). Dokumentieren Sie alles schriftlich. Im Zweifel hilft der Mieterverein Bonn oder ein Anwalt für Mietrecht.

Tipps zur Vermeidung von Streit

  • Vermeiden Sie Feuchttücher, Öl und Fett im Abfluss - so tragen Sie keine Schuld an einer Verstopfung.
  • Nutzen Sie Haarsiebe in Dusche und Badewanne.
  • Klären Sie bei Einzug, welcher Fachbetrieb im Notfall zuständig ist.

Hartnaeckige Verstopfung in Bonn?

Wenn Hausmittel und Hilfsmittel nicht weiterhelfen, finden Sie hier gepruefte Rohrreinigungs-Anbieter und einen 24h-Notdienst in Bonn.

Anbieter in Bonn finden