Auch wenn Bonn mit seinem rheinischen Klima selten extreme Minusgrade erlebt, können in strengen Wintern ungeschützte Wasserleitungen und Abflüsse einfrieren und im schlimmsten Fall platzen. Besonders gefährdet sind Leitungen in unbeheizten Kellern, Garagen, Gartenhäuschen sowie außen liegende Wasserhähne. Rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen schützen vor teuren Wasserschäden.
Welche Leitungen sind besonders gefährdet?
- Außenwasserhähne und Gartenzuleitungen
- Rohre in unbeheizten Kellern oder schlecht gedämmten Außenwänden
- Leitungen in Gartenhäusern, Garagen und Carports
- Abflussleitungen für Regenwasser an Balkonen und Terrassen
So schützen Sie Ihre Rohre vor Frost
- Außenwasserhähne absperren: Den Innenabsperrhahn schließen und den Außenhahn komplett aufdrehen, damit restliches Wasser ablaufen kann.
- Gartenschläuche abkoppeln: Schläuche vom Hahn trennen - ein angeschlossener Schlauch verhindert das vollständige Ablaufen des Wassers.
- Leitungen dämmen: Exponierte Rohre in Keller oder Garage mit Steinwolle, Armaflex oder fertigen Schaumstoffschalen ummanteln.
- Heizkabel einsetzen: An besonders frostgefährdeten Stellen helfen elektrische Rohrbegleitheizungen, das Einfrieren zu verhindern.
- Heizung nicht ganz abschalten: Auch beim Verlassen der Wohnung für mehrere Tage Heizung auf Mindesttemperatur (mindestens 10 Grad) lassen.
- Tropftrick bei Extremfrost: Bei extremem Frost dürfen Wasserleitungen leicht tröpfeln - fließendes Wasser friert schwerer ein.
Was tun, wenn ein Rohr eingefroren ist?
Nie mit offenem Feuer auftauen! Warme Tücher, ein Heißluftfön auf niedrigster Stufe oder eine Wärmflasche auf das Rohr legen und langsam auftauen lassen. Dabei einen Wasserhahn geöffnet lassen, damit das Schmelzwasser abfließen kann. Bei Schäden sofort den Hauptwasserhahn absperren und einen Notdienst in Bonn kontaktieren.
Häufige Fragen
Ab welcher Temperatur frieren Rohre ein?
Rohre können bereits ab 0 Grad Celsius einfrieren, wenn sie ungeschützt und der Kälte ausgesetzt sind. Besonders kritisch wird es bei anhaltenden Temperaturen unter minus 5 Grad.
Wer ist für eingefrorene Rohre verantwortlich - Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen Zustand der Leitungen zuständig. Mieter haben jedoch die Pflicht, Frostschäden durch einfache Maßnahmen (z. B. Heizung nicht ausschalten) zu verhindern. Im Streitfall entscheidet, wer die Ursache zu verantworten hat.
Welche Versicherung deckt Frostschäden an Rohren ab?
Leitungswasserschäden durch eingefrorene Rohre sind üblicherweise über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein und melden Sie Schäden unverzüglich Ihrer Versicherung.