Ein Fettabscheider verhindert, dass Fette und Öle aus Küchen in das Abwassernetz gelangen, wo sie Rohre verstopfen und Kläranlagen belasten. In Bonn sind Gastronomiebetriebe und Großküchen gesetzlich verpflichtet, ihre Fettabscheider regelmäßig zu reinigen und zu entleeren.
Wann muss der Fettabscheider gereinigt werden?
Die Reinigungspflicht ergibt sich aus dem Arbeitsblatt A 704 der DWA und den örtlichen Entwässerungssatzungen. In der Regel gilt: Der Abscheider muss entleert werden, sobald die Fettschicht 25 Prozent des Nutzvolumens erreicht, mindestens jedoch alle vier bis acht Wochen. Die Stadt Bonn kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Was passiert beim Reinigen?
- Abpumpen: Ein zertifizierter Entsorgungsbetrieb saugt den Inhalt des Abscheiders vollständig ab.
- Reinigen der Kammern: Alle Kammern, Tauchwände und der Schlammfang werden mit Wasser gereinigt.
- Prüfung der Teile: Dichtungen, Deckel und das Einlaufsieb werden auf Verschleiß geprüft.
- Dokumentation: Der Entsorgungsnachweis wird erstellt - in Bonn kann die Stadtverwaltung diesen bei Kontrollen anfordern.
Was sollten Betreiber beachten?
- Keine Heißwasser- oder Laugenspülung kurz vor der Entleerung - das emulgiert das Fett und macht die Trennung schwieriger.
- Keine Bio-Additive als Ersatz für die Reinigung einsetzen - diese sind in vielen Kommunen nicht zugelassen.
- Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen abschließen und Belege aufbewahren.
Häufige Fragen
Wer darf den Fettabscheider in Bonn entleeren?
Nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe dürfen das Fett-Wasser-Gemisch abholen und entsorgen. Eine Eigentsorgung über den Kanal ist nicht zulässig und kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
Wie viel kostet die Fettabscheiderreinigung in Bonn?
Die Kosten hängen vom Volumen des Abscheiders und der Anfahrt ab. Grob können Sie mit ca. 100 bis 300 Euro pro Reinigung rechnen. Preise variieren je nach Anbieter und Abscheidergröße.
Was passiert, wenn der Fettabscheider nicht gereinigt wird?
Fettansammlungen können zu schweren Rohrverstopfungen führen, für die der Betreiber haftet. Zusätzlich drohen Bußgelder und im Wiederholungsfall können Behörden den Betrieb untersagen.